Notenkopien in Gemeinden

Die VG Musikedition und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben ihren Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten bis zum 31.12.2032 verlängert.
Die Vereinbarung ermöglicht es den evangelischen Gemeinden vor dem Hintergrund des „Kopierverbots“ gem. § 53 Abs. 4 UrhG, ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden.
Durch den Abschluss des Pauschalvertrages durch die EKD werden die Gemeinden von den Kosten für eigene Verträge über Vervielfältigungen von Noten und Liedtexten entlastet.
Die Pressemitteilung der EKD finden Sie unter Downlods.
Downloads
- Pressemitteilung 84,72 KB (pdf)