Eingabehilfen öffnen
Wir sind der Dachverband von 27 Mitgliedsverbänden und die zentrale Anlaufstelle für zahlreiche evangelische Posaunenchöre in Deutschland. Als gemeinsames Dach unterstützen und vernetzen wir die Posaunenarbeit und organisieren unter anderem die Deutschen Evangelischen Posaunentage. Damit diese vielfältigen Aufgaben zuverlässig erfüllt werden können, braucht es eine klare und transparente Struktur. Diese ist in unserer Satzung geregelt und im Organigramm übersichtlich dargestellt – so wird deutlich, wer Verantwortung trägt, was unsere Ziele sind und wie der Verein organisiert ist.
Dieses Organigramm visualisiert die Strukturen und das Zusammenwirken der Gremien im Evangelischen Posaunendienst in Deutschland e. V. Es zeigt auf einen Blick, wie Auftrag und Verantwortlichkeiten innerhalb unseres Dachverbandes verteilt sind.
Unsere Satzung ist die Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit im Evangelischen Posaunendienst in Deutschland e. V. Sie regelt Auftrag, Ziele, Strukturen und Zuständigkeiten.
Alle Inhalte können in der PDF zum Download nachgelesen werden.
Die Organe des Vereins sind:
Der Leitende Obmann / Die Leitende Obfrau nimmt seine / ihre Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung mit den anderen Vorstandsmitgliedern wahr. Insbesondere sind dies:
Der Verein hat eine Geschäftsstelle. Ihre Aufgaben werden durch den Vorstand bestimmt.
Die beiden Kassenprüfenden prüfen die Jahresrechnung des Vereins und erstatten dem Posaunenrat Bericht über das Prüfungsergebnis.
Über alle Sitzungen der Vereinsorgane und Ausschüsse werden Niederschriften angefertigt. Anträge und Beschlüsse werden im Wortlaut festgehalten. Die Niederschriften sind von den Sitzungsleitenden und den Schriftführenden zu unterzeichnen und den Delegierten und Mitgliedern der Organe und Ausschüsse sowie dem Vorstand zuzusenden. Sie müssen in der folgenden Sitzung von den Delegierten genehmigt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Posaunenwartinnen und Posaunenwarte im EPiD e. V. arbeitet durch ihre Vorsitzende / ihren Vorsitzenden (Vertrauensfrau/-mann) im Vorstand des Vereins mit.
Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Veränderungen an der Satzung vorzunehmen und sie in eine geschlechtergerechte Sprache umzuformulieren.